Ziele und Aufgaben der LPA
Ziele der LPA:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens Lübeck,

- Aufbau eines leistungsfähigen Hafenmanagements durch die Bündelung städtischer Kompetenzen (planerisch, baulich, wirtschaftlich, betrieblich, ordnungsrechtlich und liegenschaftlich),
- ein Ansprechpartner gegenüber der Hafenwirtschaft und allen Hafenbetreibern,
- Erhalt bzw. Verbesserung der Planungs- und Entscheidungshoheit der Hansestadt Lübeck in Fragen der Hafeninvestitionen,
- förderkonforme Hafeninfrastruktur, d.h. Übernahme der Betreiberaufgaben für die Hafeninfrastruktur und
- Schaffung einer steueroptimierten vollkostenrechnenden Einrichtung.
Aufgaben der LPA:
- Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für alle öffentlichen Hafen- und Wasserflächen der Hansestadt Lübeck,

- Betrieb (Verwaltung, Instandhaltung, Neu- und Ersatzinvestitionen) der öffentlichen Hafeninfrastruktur und der städtischen Bahnanlagen (zu über 90% ist dies die Hafenbahn),
- Ausfüllung der kommunalen Planungshoheit im Hafen durch am Bedarf orientierte dynamische Hafenentwicklungsplanung auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsanalysen (volks- und betriebswirtschaftlich) und rechtzeitige Schaffung von Planungsrecht und Flächenbereitstellung,
- Planung (Machbarkeitsstudien, Vorplanungen bis hin zu Ausführungsplanungen), Finanzierung und Bau der generellen und speziellen Infrastruktur inklusive des rechtzeitigen Erwerbs des erforderlichen Grundvermögens einschließlich der Sicherstellung der Refinanzierung der Investitionen sowie der Abwicklung von Förderung ggf. auch für private Hafenbetreiber,
- Bewirtschaftung des BgA Hafen sowie der Gewässer II. Ordnung (z.B. Wakenitz, Stadtgraben),
- Baggergutmanagement und Betrieb von Spülflächen,
- Wahrnehmung der Aufgaben des Hafen- und Seemannsamtes sowie
- städtische Interessenvertretung für die Hafenwirtschaft.
Neben der Bündelung der städtischen Hafenaufgaben sind zur Herstellung der eindeutigen Trennung zwischen Infra- und Suprastruktur u. a. die Aufgaben der Verwaltung der Infrastruktur und der Betrieb der Hafenbahn von der Lübecker Hafen-Gesellschaft (LHG) auf die LPA übertragen worden.
Der im Jahr 1941 zwischen der LHG und der Hansestadt Lübeck geschlossene Betriebsüberlassungsvertrag wurde in einem Nutzungsvertrag mit Wirkung vom 01.01.2008 neu gefasst. Die bislang von der LHG verwalteten Hafennebenflächen wurden in die Verwaltung und Bewirtschaftung der Hansestadt Lübeck übernommen ebenso Betrieb der Hafenbahn und die damit verbundenen Hafenbahnflächen, um eine eindeutige Trennung zwischen Infra- undSuprastruktur zu schaffen.
Bei den Hafennebenflächen handelt es sich um die Seebrücken, den Fischereihafen, die Sportbootliegeplätze zwischen Fischereihafen und Lotsenstation sowie den Kohlenhofkai in Travemünde, denSchlutupkai I und den Fischereihafen in Schlutup sowie die Innenstadthäfen Burgtorkai (Südteil), den Hansahafen und den Klughafen. Mit diesen Hafenteilen, die ihre strategische Bedeutung für die LHG seit einiger Zeit verloren haben, kann die Hansestadt Lübeck eigene stadtplanerische und wirtschaftliche Interessen verfolgen, ein Betriebs- und Vermarktungskonzept entwickeln und den bisherigen Kostendeckungsgrad verbessern.
Mit der LPA folgt Lübeck als drittgrößter deutscher Universalhafen den Beispielen der anderen großen Seehafenstädte an der Nord- und Ostseeküste, die ihre hafen- und gewässerbezogenen Aufgaben bereits in ähnlichen Organisationseinheiten gebündelt haben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Hafenstandorts.
Organigramm der LPA
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